Das Bild zeigt zwei sich zugewandte Köpfe in Strichzeichnung.

Z

Zugewinnausgleich

Wenn wir vom Vermögen, das zum Zeitpunkt der Scheidung bestand, das Vermögen, das zum Zeitpunkt der Heirat bestand, abziehen, dann erhalten wir den sog. Zugewinn. Der Zugewinn wird fĂŒr jeden Ehe- bzw. Lebenspartner berechnet und miteinander verglichen.
Derjenige, dessen Zugewinn kleiner ist, erhÀlt vom Zugewinn des anderen Ehegatten die HÀlfte.

Zustimmung

Was ist wenn mein Partner der Scheidung nicht zustimmt?

Nach dem Gesetz ist nach 3 Jahren Trennung eine Zustimmung des Ehepartners zur Scheidung nicht mehr erforderlich. Dies heißt aber nicht zwingend im Umkehrschluss, dass bei fehlender Zustimmung vor Ablauf der 3 Jahre nicht geschieden werden kann.

Inzwischen gehen grundsÀtzlich alle Gerichte davon aus, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn das Trennungsjahr unstreitig abgelaufen ist und einer der Eheleute unter keinen UmstÀnden an der Ehe mehr festhalten, sondern geschieden werden will.

Wenn also das Gericht zu der Überzeugung kommt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft gescheitert ist, dann kann und wird das Gericht die Ehe scheiden. Derjenige, dessen Zugewinn kleiner ist, erhĂ€lt vom Zugewinn des anderen Ehegatten die HĂ€lfte.

 Alexandra M. Husung FachanwĂ€ltin fĂŒr Familienrecht  040 - 32 51 31 82