Das Bild zeigt zwei sich zugewandte Köpfe in Strichzeichnung.

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Mediation

Mediation (lat. „Vermittlung“). Die Mediation setzt dort an, wo ein Konflikt nicht ohne externe Hilfe gelöst werden kann.
Sie ist ein Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes.

Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung, einer sog. "Win-Win Situation", gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Der Mediator ist lediglich für das Verfahren verantwortlich und trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts.

Me­di­ations­ver­ein­barung

Die Mediationsvereinbarung sind Regelungen für eine Mediation zwischen (Ehe)-Partnern, welche zu Beginn der Mediation getroffen werden.

In ihr wird u.a dargestellt, welche Rolle der Mediator während der Mediation einnimmt, welche Vergütung der Mediator erhält und welche (Konflikt)Parteien an der Mediation teilnehmen.

 Alexandra M. Husung Fachanwältin für Familienrecht  040 - 32 51 31 82