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Beratung
Mit der Trennung entstehen fĂŒr die Ehepartner und die gemeinsamen Kinder neue Rechte und Pflichten, ganz unabhĂ€ngig von einer spĂ€teren Scheidung.
Wissen die Betroffenen darĂŒber nicht Bescheid, kann dies zu zusĂ€tzlichem Stress und Streit fĂŒhren.
Daher ist eine umfassende AufklÀrung und Beratung unerlÀsslich. Rufen Sie mich an
040 - 32 51 31 82
Beratungshilfe
Die Beratungshilfe ist in einigen BundeslĂ€ndern eine Sozialleistung fĂŒr den Rechtsuchenden, der die Kosten fĂŒr die Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen
kann. Anfallende auĂergerichtliche Rechtsanwaltskosten fĂŒr die Beratung können ĂŒbernommen werden.
Hier finden Sie einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe.
Besuch
Ist ein Besuch in meiner Kanzlei erforderlich?
Nein, dies ist regelmĂ€Ăig nicht erforderlich. Meine Kanzlei arbeitet und kommuniziert mit Ihnen ĂŒber die neusten Kommunikationstechnologien. Der Scheidungsantrag wird von mir elektronisch beim zustĂ€ndigen Familiengericht bundesweit eingereicht.
Sie können die hierzu erforderlichen Unterlagen per Email, Fax oder per Post bei mir einreichen.
Sie sparen hierdurch Zeit, da kein Besuch in meiner Kanzlei erforderlich ist.