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Fachanwalt fĂŒr Familienrecht
Fachanwalt fĂŒr Familienrecht bzw. FachanwĂ€ltin fĂŒr Familienrecht ist eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der RechtsanwĂ€lte. Die Ausbildung behandelt diverse spezielle Rechtsgebiete.
Inhaltlich geregelt wird dieser Titel durch die in § 12 der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete.
In diesen Rechtsgebieten muĂ der Fachanwalt fĂŒr Familienrecht besondere Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung nachweisen. Hier fordert § 5 Satz 1 lit. e FAO den Nachweis von 120 durch den Bewerber bearbeiteten FĂ€llen, von denen mindestens die HĂ€lfte gerichtliche Verfahren sein mĂŒssen.
Hinzu kommt ein mehrwöchiger Lehrgang sowie schriftliche Leistungskontrollen.
Ausbildungsinhalte sind insbesondere:
- materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher BezĂŒge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
- familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
- internationales Privatrecht im Familienrecht,
- Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
- JĂ€hrliche Fortbildungen sind vorgeschrieben.
Warum benötige ich eine FachanwĂ€ltin fĂŒr Familienrecht?
Das Familienrecht ist in den letzten Jahrzenten immer komplexer und individueller geworden. FĂŒr jeden zugĂ€ngliche Gesetze werden ergĂ€nzt durch Rechtsprechung der Gerichte, die hĂ€ufig nur in der Fachliteratur zu finden ist. Bei einer FachanwĂ€ltin fĂŒr das Familienrecht, versiert im TagesgeschĂ€ft und durch regelmĂ€Ăige Pflichtfortbildungen stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung, ist sichergestellt, dass hier optimal Ihre AnsprĂŒche ermittelt und durchgesetzt werden.
Familiengericht
Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die fĂŒr die Entscheidung von Familiensachen zustĂ€ndig ist.