Ablauf einer Scheidung
Anwaltspflicht
Für Scheidungen besteht in Deutschland Anwaltszwang.
Dies gilt für eine einvernehmlichen Scheidung nur für den Antragstellenden, bei einer strittigen Scheidung müssen beide Eheleute anwaltlich vertreten sein.
Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, ist dafür ein Scheidungsantrag nach § 124 FamFG notwendig.
Dieser wird vom Anwalt beim zuständigen Gericht eingereicht. Sie können diesen Scheidungsantrag nicht selber beim Gericht einreichen.
Wichtige Empfehlung
Jede Scheidung ist anders und speziell.
Es ist daher zu empfehlen, einen entsprechend spezialisierten Fachanwalt zu wählen.
Damit Sie in Ihrer Scheidung umfassend und fachlich versiert beraten und vertreten werden, sollten Sie einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen!
Siehe dazu auch: Fachanwalt für Familienrecht
Einvernehmliche Scheidung
Wenn Sie und Ihr Ehegatte sich bereits über die Scheidungsfolgen, wie Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensaufteilung, Ehewohnung, etc. geeinigt haben, dann spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn der antragstellende Ehegatte anwaltlich vertreten ist, der Andere benötigt keinen eigenen Anwalt.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden die Kosten deutlich niedriger sein, als bei einer strittigen Scheidung.
Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung wird vor Gericht neben der eigentlichen Ehescheidung nur der Versorgungsausgleich beschlossen.
Folgender Ablauf:
- Einreichen des Scheidungsantrags durch Ihren Anwalt beim zuständigen Amtsgericht.
Zustellung des Antrags durch das Gericht an den anderen Ehegatten mit Frist, sich zu äußern.
Als Zustimmung wird auch gewertet, wenn dieser nicht reagiert. - Der Versorgungsausgleich
Das Gericht sendet die Formulare für den Versorgungsausgleich an beide Eheleute, die diese jeweils ausfüllen.
Das Gericht reicht diese Formulare bei den Rentenversicherungsträgern zur Bearbeitung ein.
Nach der Berechnung seitens der Rentenversicherungsträger legt das Gericht den Scheidungstermin fest. - Scheidungstermin
Der Scheidungstermin, bei dem beide Eheleute und ein Anwalt zugegen sein müssen, dauert ca. 15 Minuten.
Bei Verzicht auf Rechtsmittel, bzw. wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, ist die Scheidung rechtskräftig.
Strittige Scheidung
Im Wesentlichen unterscheidet sich der Ablauf einer strittigen Scheidung nicht vom Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung.
Der Unterschied stellen allerdings die eingereichten Folgesachen dar, die bei einer strittigen Scheidung vor Gericht verhandelt und entschieden werden.
Erst wenn alle Folgesachen entscheidungsreif sind, kann das Gericht den Scheidungsbeschluss erlassen, der dann auch die Entscheidung in den Folgesachen beinhaltet.
Dadurch dauert eine strittige Scheidung normalerweise länger und wird teurer.
Ablauf einer Scheidung
Anwaltspflicht
Für Scheidungen besteht in Deutschland Anwaltszwang.
Dies gilt für eine einvernehmlichen Scheidung nur für den Antragstellenden, bei einer strittigen Scheidung müssen beide Eheleute anwaltlich vertreten sein.
Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, ist dafür ein Scheidungsantrag nach § 124 FamFG notwendig.
Dieser wird vom Anwalt beim zuständigen Gericht eingereicht. Sie können diesen Scheidungsantrag nicht selber beim Gericht einreichen.
Wichtige Empfehlung
Jede Scheidung ist anders und speziell.
Es ist daher zu empfehlen, einen entsprechend spezialisierten Fachanwalt zu wählen.
Damit Sie in Ihrer Scheidung umfassend und fachlich versiert beraten und vertreten werden, sollten Sie einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen!
Siehe dazu auch: Fachanwalt für Familienrecht
Einvernehmliche Scheidung
Wenn Sie und Ihr Ehegatte sich bereits über die Scheidungsfolgen, wie Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensaufteilung, Ehewohnung, etc. geeinigt haben, dann spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn der antragstellende Ehegatte anwaltlich vertreten ist, der Andere benötigt keinen eigenen Anwalt.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden die Kosten deutlich niedriger sein, als bei einer strittigen Scheidung.
Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung wird vor Gericht neben der eigentlichen Ehescheidung nur der Versorgungsausgleich beschlossen.
Folgender Ablauf:
- Einreichen des Scheidungsantrags durch Ihren Anwalt beim zuständigen Amtsgericht.
Zustellung des Antrags durch das Gericht an den anderen Ehegatten mit Frist, sich zu äußern.
Als Zustimmung wird auch gewertet, wenn dieser nicht reagiert. - Der Versorgungsausgleich
Das Gericht sendet die Formulare für den Versorgungsausgleich an beide Eheleute, die diese jeweils ausfüllen.
Das Gericht reicht diese Formulare bei den Rentenversicherungsträgern zur Bearbeitung ein.
Nach der Berechnung seitens der Rentenversicherungsträger legt das Gericht den Scheidungstermin fest. - Scheidungstermin
Der Scheidungstermin, bei dem beide Eheleute und ein Anwalt zugegen sein müssen, dauert ca. 15 Minuten.
Bei Verzicht auf Rechtsmittel, bzw. wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, ist die Scheidung rechtskräftig.
Strittige Scheidung
Im Wesentlichen unterscheidet sich der Ablauf einer strittigen Scheidung nicht vom Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung.
Der Unterschied stellen allerdings die eingereichten Folgesachen dar, die bei einer strittigen Scheidung vor Gericht verhandelt und entschieden werden.
Erst wenn alle Folgesachen entscheidungsreif sind, kann das Gericht den Scheidungsbeschluss erlassen, der dann auch die Entscheidung in den Folgesachen beinhaltet.
Dadurch dauert eine strittige Scheidung normalerweise länger und wird teurer.